Das Konzept des Gemeinsamen Lernens beinhaltet, dass auch Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf bzw. einer Behinderung unsere Regelklassen besuchen. Die Untersuchung des Förderbedarfs wird bei der Schulanmeldung oder im Laufe der Schulzeit in der Regel durch die Eltern beantragt. Sollte im Rahmen eines Gutachtens ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden, erhält das Kind Förderung und benötigte Hilfen durch eine Förderschullehrerin, soweit dies im Rahmen der schulischen Voraussetzungen möglich ist.